Office Professional Plus 2019 Aktivierungsschlüssel

Artikel-Nr.: 2019

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Produktbeschreibung

Office 2019 Professional Plus:

  • Ms Office Word 2019.

  • Ms Office Excel 2019.

  • Ms Office Outlook 2019.

  • Ms Office Access 2019.

  • Ms Office Powerpoint 2019.

  • Ms Office OneNote 2019.

  • Ms Office Publisher 2019.

  • Skype für Business 2019.

 

Sie erhalten einen Microsoft Office 2019 Professional Plus Produktschlüssel / Produktkey.

Der Produktschlüssel, Downloadlink sowie eine Anleitung wird direkt nach dem Zahlungseingang per E-mail versendet.

System Anforderungen:

  • Prozessor : 1,6 Gigahertz (GHz) oder schneller, 2-Kern.

  • Speicher  : 4 GB RAM; 2 GB RAM (32-Bit).

  • Festplatte 4,0 GB verfügbarer Speicherplatz.

  • Betriebssystem Windows 10, Windows Server 2019

Ihre Vorteile als Übersicht:

- Versand via E-Mail (inkl. Downloadlink + Anleitung)

- Kostenfreie Lieferung innerhalb von 24h

- Funktionsgarantie

- Kompetenter und schneller Support (Mo-So)

 

Lieferumfang und Versand:

  • Produktschlüssel bzw. Product-Key 32- und 64-Bit-Version / Volumenschlüssel / Vollversion / unlimitierte Dauer

  • (empfohlen wird die 32 Bit Version, da es leider bei der 64 Bit Version regelmäßig zu Problemen kommt.)

  • Download-Link zum Herunterladen der Software (E-Mail Versand)

  • Der Schlüssel ist entsprechend der erworbenen Anzahl an Aktivierungen, aktivierbar

 

Rechtliche Informationen:

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Daher dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner installieren und benutzen. Dies ist im Urteil vom 06.07.2000 des Bundesgerichtshofs dokumentiert. (I ZR 244/97)

Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):

Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt.

Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt.

Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.

Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen

Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.

Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.

Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Sie erwerben einen Produktschlüssel für das Microsoft Produkt Office 2019 Professional Plus, mit dem Sie die Vollversion einmalig aktivieren können. Office 2019 Professional Plus ist eine Marke (Anmerkung der Microsoft Corporation). Es ist wichtig zu wissen, dass in Deutschland der Handel mit gebrauchter Software gesetzlich erlaubt ist. Viele Firmen behalten ihre Hardware und installieren auf aktuellere Softwareversionen und die freigewordenen Produktschlüssel gelangen in den Handel. Das gilt auch für Software aus Konkurs- und Insolvenzware. Da Lizenz Aufkleber (COA) in der Regel unlösbar mit dem Gerät verbunden sind, werden nur die Produktschlüssel gehandelt.

Sollte der Rechner neu formatiert, neu aufgesetzt werden oder eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung, dass der Key auch weiterhin auf dem PC funktioniert.

 
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